Neufassung der EU-Honigrichtlinie
Ende Januar haben sich EU-Parlament, Rat und Kommission auf eine Neufassung der EU-Honigrichtlinie geeinigt. Die bloße Angabe, ob das Produkt aus der EU stammt, reicht nicht mehr: künftig muss die genaue Herkunft angegeben werden.
Lesen Sie hier die Pressemeldung des LVBI: