• WARENZEICHENSATZUNG
    DES D.I.B.

Warenzeichensatzung des Deutschen Imkerbundes e.V.

Das Abfüllen des Honigs erfolgt in der Regel in die Gläser des Deutschen Imkerbundes (D.I.B.). Mit ihrer Verwendung gehen verschiedene marken- und lebensmittelrechtliche Verpflichtungen einher. Neben dem Nachweis der Qualifizierung des Honigs bedarf es stets der Einhaltung hygienischer Richtlinien. Die Labelung der Gläser, der sogenannte Gewährverschluss, muss einheitlich erfolgen, es handelt sich dabei um ein geschütztes Qualitätszeichen. Das Warenzeichen des D.I.B. setzt sich zusammen aus dem Glas, dem Gewährstreifen und einer Deckeleinlage. Auf dem Etikett des D.I.B. finden sich alle Informationen zur Zusammensetzung des Honigs, zu seinem Ursprung und auch die Kontaktdaten des Imkers. Gläser des D.I.B. dürfen nicht neutral etikettiert werden, umgekehrt kann das Etikett des D.I.B. auch nicht auf Neutralgläsern verwendet werden.

Neben der Honigverordnung greifen beim Abfüllen und Vertrieb von Honig auch andere gesetzliche Regelungen aus dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Weiterführende Informationen zur Etikettierung der Honiggläser finden sich hier.

Landesverband Bayerischer Imker e.V.

Als deutschlandweit größter Landesverband haben wir über 33 500 Mitglieder,
vorwiegend Nebenerwerbs- und Freizeitimker mit mehr als 200 000 summenden Bienenvölkern,
und somit bundes- und europaweit eine starke Stimme für die Biene.

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