Neue Tierseuchenmeldeverordnung: Befall mit Varroa
Mit der neuen Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) hat der Bund die Meldepflichtigkeit bestimmter Tierseuchen an die EU-Vorgaben angepasst. Für Imker und Imkerinnen ist hierbei relevant, dass nunmehr auch der Befall mit Varroa spp. (Varroose) meldepflichtig sein soll. In Bayern gilt: Einzelmeldungen sind nicht erforderlich! Details können Sie hier nachlesen: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/tierkrankheiten_a_z/bienenkrankheiten.htm