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Neue Tierseuchenmelde verordnung

Neue Tierseuchenmeldeverordnung: Befall mit Varroa
Mit der neuen Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) hat der Bund die Meldepflichtigkeit bestimmter Tierseuchen an die EU-Vorgaben angepasst.
Für Imker und Imkerinnen ist hierbei relevant, dass nunmehr auch der Befall mit Varroa spp. (Varroose) meldepflichtig sein soll. In Bayern gilt: Einzelmeldungen sind nicht erforderlich!
Details können Sie hier nachlesen: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/tierkrankheiten_a_z/bienenkrankheiten.htm