Versicherungslösung für die Haftungsrisiken, die bei der Bekämpfung der Vespa Velutina bestehen
Die Tätigkeit der Bekämpfung der Vespa Velutina fällt unter den Umfang der Haftpflichtversicherung, die für die Mitglieder in den Imker-Global-Versicherungen der Imker-Landesverbände enthalten ist, rückwirkend per 01.01.2025!
Nicht nur die Vernichtung des Nestes fällt unter den Umfang der Haftpflichtversicherung – der Versicherungsschutz gilt für die Nestentdeckung, -entfernung, -umsiedelung und -vernichtung von invasiven und nicht invasiven Insekten.
Zur Info: Haftpflichtversicherung heißt, dass Schäden an Dritten – Personen- und/oder Sachschäden – mitversichert sind. Der eigene Unfall ist nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung.