4. Juli 2020
Von der Mehrwertsteuersenkung, die am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, sind Imker nicht betroffen. Wer als Direktvermarkter Honig verkauft, kann weiterhin eine Umsatzsteuer von 10,7% ausweisen (vgl. § 24, Abs. 1 Umsatzsteuergesetz).
4. Juli 2020
Von der Mehrwertsteuersenkung, die am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, sind Imker nicht betroffen. Wer als Direktvermarkter Honig verkauft, kann weiterhin eine Umsatzsteuer von 10,7% ausweisen (vgl. § 24, Abs. 1 Umsatzsteuergesetz).