Beitrittserklärung zum LVBI
Beitragsordnung des LVBI
Formular auch am PC (Adobe Reader) ausfüllbar
Für die Meldung des Vorstands (nach einer Wahl) für die
kann hier ein entsprechendes Formular herunter geladen werden.
Dieses lässt sich am PC ausfüllen, abspeichern und ausdrucken.
Für verdiente Mitglieder unseres Verbandes halten wir eine Reihe von Ehrungen bereit. Hier finden Sie die Antragsformulare und die Verleihbedingungen zum Download
2017 wurden unsere bisherigen Gesundheitswarte in Bienensachverständige umbenannt. Damit einher geht auch eine modifizierte Ausbildung durch das Fachzentrum Bienen in Veitshöchheim.
Hier finden Sie die Bewerbungsunterlagen.
Für Schulungen und Vorträge stehen unsere Bienenfachwarte zur Verfügung. Die Ausbildung und Ernennung zum Bienenfachwart erfolgt durch das Fachzentrum Bienen in Veitshöchheim.
Bewerber für das Amt des Bienenfachwarts können hier den Bewerbungsbogen herunter laden.
Mitglieder des LVBI können eine freiwillige Ergänzungs-Versicherung abschließen.
Wichtig:
Ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular an die Geschäftsstelle des LVBI und ein Exemplar an den Vorsitzenden des Ortsvereins senden.
Sie möchten als Kreisverband oder Ortsverein des LVBI am WEB-Verbund teilnehmen, d.h. eine eigene Internetseite gestalten und veröffentlichen?
Dann senden Sie das ausgefüllte und vom 1. Vorsitzenden unterschriebene Formular an die Geschäftsstelle des LVBI.
Ortsvereine, die an der Online-Mitgliederverwaltung (OMV) teilnehmen möchten, stellen einen Antrag an den Landesverband Bayerischer Imker.
Alle Anwender müssen vor der Teilnahme die derzeit gültige Datenschutzerklärung des LVBI zur Kenntnis nehmen und deren Einhaltung mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Die Formulare finden Sie hier:
Schulungsnachweis der besuchten Schulungen
Die aktuellen Unterlagen zu den Imkerversicherungen beinhalten
1. Übersicht zur Imker-Global-Versicherung
2. Imker-Zusatz-Versicherung
3. Übersicht Rechtsschutzversicherung
Schadenanzeige für Haftpflichtschäden
und können Sie hier herunter laden.
Nach dem Pflanzenschutzgesetz (§ 33 Abs. 2 Nr. 8) hat das Julius Kühn-Institut (JKI) die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel zu untersuchen.
Alle Informationen, das Antragsformular und die Anschrift finden Sie auf dieser Seite: http://bienenuntersuchung.julius-kuehn.de/
Zur eindeutigen Identifikation muss allen meldepflichtigen Betrieben von dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt werden. Die Zuteilung ist für den Imker kostenlos.
Das Formblatt Zuteilung einer Betriebsnummer verwenden Imker, die noch keine Betriebsnummer besitzen.
Bei Betriebsinhaberwechsel / betriebliche Veränderung, wenn schon eine Betriebsnummer vorhanden ist und nur noch die Bienenhaltung zu melden ist, ist dieses Formular zu verwenden.
Die Kontaktdaten des zuständigen Amtes für Landwirtschaft finden Sie hier.
Formulare und Merkblätter:
Untersuchungsantrag Projekt Rückstände Wachs und Honig
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des LVBI unter Förderung.
Hier finden Sie den Förderwegweiser des StMELF mit Anträgen.
Unter dem Navigationspunkt Förderung sind alle Fördermöglichkeiten zu finden:
Fortbildung der Imker durch Vereine
Investive Maßnahmen der Imker
Ökoimkerei
Staatlich anerkannte Belegstellen und Bienengesundheit
Imkern auf Probe
Imkern an Schulen
Analyse physikalisch-chemischer Merkmale von Honig. Die Abwicklung erfolgt über den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. Aufgrund der Förderung bietet der Fachbereich Bienen des TGD darüber hinaus viele weitere Leistungen unentgeltlich an. Hier geht’s direkt zum Untersuchungsantrag. Als Rechnungsempfänger ist im Antrag das Projekt Bienengesundheit anzukreuzen.
Rückstandsanalysen im Bienenwachs. Die Abwicklung erfolgt auch hier über den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. Weitere Informationen finden Sie beispielsweise bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG). Hier geht’s direkt zum Untersuchungsantrag. Als Rechnungsempfänger ist im Antrag das Projekt Bienengesundheit anzukreuzen.
Bekämpfung von Bienenkrankheiten durch Bienengesundheitswarte. Standbesuche sind für Mitglieder des LVBI aufgrund der Landesfördermaßnahme kostenlos. Stellt der Bienengesundheitswart Faulbrut fest, setzt ihn die zuständige Kreisverwaltungsbehörde als Verwaltungshelfer ein und übernimmt die Kosten.
LVBI Beitragsordnung |
Dateigröße: 115.4 (kB) Datum: 10.10.2019 |