Nachweis über besuchte Lehrgänge und Schulungsveranstaltungen als Imker

- Nachweis
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fördet diejenigen Imkervereine, die das "Imkern auf Probe" anbieten und durchführen. Die Mindestanforderungen sind hierbei:
- Der Probeimker betreut mindestens ein Bienenvolk
- der Probeimker wird über einen Zeitraum von mindestens 4 Monaten (Bienensaison) von einem erfahrenen Imker des Vereins bei der Arbeit am Bienenvolk begleitet.
- Der Probeimker besucht einen Anfängerkurs an einem anerkannten Lehrbienenstand oder einer Imkerschule.
Der Nachweis über den Besuch des Lehrgangs kann hier herunter gelanden werden.
e.r.
