Nachweis über besuchte Lehrgänge und Schulungsveranstaltungen als Imker

Nachweis

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fördet diejenigen Imkervereine, die das "Imkern auf Probe" anbieten und durchführen. Die Mindestanforderungen sind hierbei:

  • Der Probeimker betreut mindestens ein Bienenvolk
  • der Probeimker wird über einen Zeitraum von mindestens 4 Monaten (Bienensaison) von einem erfahrenen Imker des Vereins bei der Arbeit am Bienenvolk begleitet.
  • Der Probeimker besucht einen Anfängerkurs an einem anerkannten Lehrbienenstand oder einer Imkerschule.

Der Nachweis über den Besuch des Lehrgangs kann hier herunter gelanden werden.

e.r.